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April 11th, 2010 at 7:23 pm

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in: bags


Gewerbliche Mieten rechtzeitig zahlen

Mieter von gewerblichen R?umen k?nnen meistens auf die Sicherheit eines langfristigen Mietvertrages von üblicherweise fünf bis zehn Jahren bauen. Doch Vorsicht: Wer mit seiner Mietzahlung in Verzug ger?t, der kann vom Vermieter vorzeitig gekündigt werden – dies ist gesetzlich geregelt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diese Regelung zur fristlosen Kündigung eines Gewerbemietvertrages genauer erl?utert (Az. XII ZR 134/06): So muss der Mieter an zwei aufeinander folgenden Monaten mit mindestens einer Zahlung m Verzug oder in mehr als zwei Monaten mit mindestens zwei Mietzahlungen im Rückstand sein, um eine fristlose Kündigung zu erm?glichen.



Konkret bedeutet dies: Ein Mieter der seine Miete in H?he von beispielsweise 4.000 Euro (inklusive Nebenkosten) im April und Mai nicht zahlen kann und beim Vermieter mit 4.000 Euro in Verzug ist, kann vom Vermieter fristlos gekündigt werden. Zahlt der Mieter seine Miete nur unregelm??ig, also zum Beispiel im August, September und Oktober nicht, darf der Vermieter kündigen, wenn der Rückstand 8.000 Euro betr?gt.

Hat der Mieter einen Liquidit?tsengpass in seinem Unternehmen, so sollte er sich unverzüglich mit seinem Vermieter an einen Tisch setzen und um eine Stundung der Miete verhandeln. Diese Vereinbarung sollte er sich unbedingt schriftlich geben lassen, um einer fristlosen Kündigung zu entgehen.

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